
Sie haben eine neue Jagdwaffe gekauft und möchten diese in Ihren Jagdschein eintragen lassen? In diesem umfassenden Leitfaden erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihre neue Waffe korrekt anmelden, welche Fristen Sie beachten müssen und welche Dokumente erforderlich sind.
Wichtigste Fakten Im Überblick
⏰ Frist: 2 Wochen nach Waffenerwerb
📍 Zuständig: Untere Waffenbehörde (Landratsamt/Ordnungsamt)
💶 Kosten: Meist kostenlos, in einigen Kommunen bis €25
📄 Dokumente: Jagdschein, Kaufvertrag/Rechnung, Waffenpass (falls vorhanden)
✅ Pflicht: Ja, für alle Jagdwaffen (Langwaffen und Kurzwaffen)
Warum Muss Ich Eine Neue Waffe Eintragen Lassen?
Das Eintragen neuer Waffen ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben nach dem Waffengesetz (WaffG). Als Jagdscheininhaber haben Sie zwar das Recht, Jagdwaffen zu erwerben, müssen diese aber innerhalb einer bestimmten Frist bei der zuständigen Behörde registrieren lassen.
Rechtliche Grundlage:
- §13 Abs. 1 WaffG: Erwerb von Waffen ist unverzüglich der Behörde anzuzeigen
- §10 Abs. 3 WaffG: Jagdscheininhaber sind zum Erwerb von Langwaffen berechtigt
- Frist: "Unverzüglich" bedeutet in der Praxis innerhalb von 2 Wochen
⚠️ Wichtig: Versäumnis Hat Folgen
Wer die Frist zur Waffeneintragung versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen Bußgelder bis zu €10.000. Melden Sie Ihre neue Waffe daher umgehend nach dem Kauf an!
Schritt-Für-Schritt Anleitung: Waffe Eintragen Lassen
Waffe Kaufen & Rechnung Aufbewahren
Beim Kauf einer Jagdwaffe (beim Händler oder privat) erhalten Sie eine Rechnung oder einen Kaufvertrag. Bewahren Sie dieses Dokument gut auf – Sie benötigen es für die Eintragung.
Dokumente Zusammenstellen
Für die Waffeneintragung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Gültiger Jagdschein (Original oder beglaubigte Kopie)
- Kaufvertrag oder Rechnung der neuen Waffe
- Personalausweis/Reisepass
- Waffenpass (falls Sie bereits einen besitzen)
- ggf. Erwerbsbescheinigung vom Händler (bei Neukauf)
Zuständige Behörde Kontaktieren
Die Waffeneintragung erfolgt bei der Unteren Waffenbehörde Ihres Wohnortes. Das ist in der Regel:
- Das Landratsamt (in Landkreisen)
- Das Ordnungsamt (in kreisfreien Städten)
- Die Polizeibehörde (in einigen Bundesländern)
Tipp: Rufen Sie vorher an oder prüfen Sie online, ob ein Termin erforderlich ist. Manche Behörden bieten auch Online-Services an.
Zur Behörde Gehen Oder Online Anmelden
Option A: Persönlich: Gehen Sie mit allen Dokumenten zur Behörde. Der Sachbearbeiter prüft Ihre Unterlagen und trägt die Waffe ein.
Option B: Schriftlich: In vielen Kommunen können Sie die Eintragung auch per Post oder E-Mail beantragen. Senden Sie beglaubigte Kopien Ihrer Dokumente.
Eintragung Erhalten
Die Behörde trägt die Waffe in Ihren Waffenbesitzkarte oder Jagdschein ein. Bei der ersten Waffe erhalten Sie einen Waffenbesitzkarte (grüne Karte).
Dauer: Meist sofort bei persönlicher Vorsprache, sonst 1-2 Wochen per Post.
Waffe Sicher Aufbewahren
Nach erfolgreicher Eintragung müssen Sie Ihre Waffe(n) gesetzeskonform in einem anerkannten Waffenschrank aufbewahren. Die Behörde kann dies überprüfen.
Welche Waffen Müssen Eingetragen Werden?
| Waffenart | Eintragungspflicht? | Hinweise |
|---|---|---|
| Langwaffen (Büchsen, Flinten) | Ja ✓ | Alle Jagdlangwaffen müssen eingetragen werden |
| Kurzwaffen (Pistolen, Revolver) | Ja ✓ | Benötigen zusätzlich Bedürfnisnachweis oder rote WBK |
| Schreckschusswaffen | Teilweise | Nur wenn erlaubnispflichtig (nicht frei ab 18) |
| Luftgewehre/-pistolen | Nein | Unter 7,5 Joule: frei ab 18, keine Eintragung nötig |
| Repetierwaffen, Selbstlader | Ja ✓ | Alle erlaubnispflichtigen Waffen eintragen |
Kosten Der Waffeneintragung
Gebühren Nach Bundesland:
- Bayern: Meist kostenlos
- Baden-Württemberg: €10-€20
- Nordrhein-Westfalen: Kostenlos bis €15
- Hessen: €12-€25
- Niedersachsen: Meist kostenlos
- Andere Bundesländer: €0-€25
Hinweis: Die Erstausstellung einer Waffenbesitzkarte kann zusätzliche Gebühren (ca. €35-€50) verursachen. Weitere Eintragungen in eine bestehende Karte sind oft günstiger oder kostenlos.
Sonderfälle & Häufige Fragen
🔹 Was Passiert Bei Privatem Waffenkauf?
Beim Kauf von Privatpersonen benötigen Sie eine schriftliche Übertragungsanzeige. Der Verkäufer muss den Verkauf ebenfalls bei seiner Behörde melden. Beide Seiten müssen die Transaktion dokumentieren.
🔹 Kann Ich Die Eintragung Online Machen?
Einige Behörden bieten mittlerweile Online-Services an. Prüfen Sie auf der Website Ihrer Gemeinde, ob eine elektronische Anmeldung möglich ist. Oft können Sie Formulare online ausfüllen und per E-Mail mit Dokumenten einreichen.
🔹 Was Ist Bei Vererbten Waffen?
Geerbte Waffen müssen Sie ebenfalls eintragen lassen, selbst wenn der Erblasser sie bereits besaß. Sie benötigen den Erbschein als Nachweis und die ursprünglichen Waffendokumente.
🔹 Muss Ich Munition Auch Anmelden?
Nein. Munition muss nicht separat eingetragen werden. Als Jagdscheininhaber dürfen Sie passende Munition für Ihre eingetragenen Waffen erwerben und besitzen. Bewahren Sie Munition jedoch getrennt von Waffen auf.
🔹 Was Passiert Bei Umzug In Einen Anderen Landkreis?
Bei Umzug müssen Sie Ihre Waffen bei der neuen zuständigen Behörde ummelden. Ihre Waffenbesitzkarte bleibt gültig, aber die örtliche Zuständigkeit ändert sich. Melden Sie den Umzug innerhalb von 2 Wochen.
Häufige Fehler Vermeiden
❌ Typische Fehler:
- Frist versäumen (2 Wochen!)
- Falsche Behörde kontaktieren
- Unvollständige Dokumente mitbringen
- Kaufvertrag nicht aufbewahren
- Private Verkäufe nicht dokumentieren
- Waffe vor Eintragung schießen
✓ So Machen Sie Es Richtig:
- Sofort nach Kauf zur Behörde
- Alle Dokumente vollständig vorbereiten
- Vorher anrufen oder Termin vereinbaren
- Kopien aller Unterlagen machen
- Kaufvertrag als PDF speichern
- Waffenschrank vor Waffenerwerb besorgen
Checkliste: Waffeneintragung
Vor Dem Behördenbesuch Abhaken:
Fazit: Waffeneintragung Ist Pflicht – Aber Einfach
Die Eintragung neuer Waffen ist ein einfacher Verwaltungsakt, der meist innerhalb von Minuten (bei persönlicher Vorsprache) oder wenigen Tagen (bei postalischer Anmeldung) erledigt ist.
Wichtig ist nur, dass Sie die 2-Wochen-Frist einhalten und alle erforderlichen Dokumente dabei haben. Die meisten Behörden sind hilfsbereit und unterstützen Sie bei Fragen.
Unser Tipp: Rufen Sie vor Ihrem Besuch bei der Behörde an, um zu klären, ob alle Unterlagen vollständig sind und ob ein Termin erforderlich ist. So sparen Sie sich unnötige Wege.
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